Ihre Herausforderung
Die Entwicklung im Aufsichtsrecht nimmt neue Dimensionen an. Einige Experten sprechen von einem Paradigmenwechsel, insbesondere weil die Haftungsfragen und die Eignungsbeurteilung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen neu geregelt wurden.
So brachte das CRD IV-Umsetzungsgesetz KWG-Änderungen, die bei Fahrlässigkeit und bei einer Schieflage im Extremfall Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorsehen. Die EBA hat Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen veröffentlicht, deren Umsetzung von der nationalen Bankenaufsicht zu prüfen ist.
Auf Basis der FinaRisikoV muss die Bankenaufsicht zukünftig Schieflagen früher erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten. Zwangsläufig werden Inhaber von Leitungs- und Schlüsselfunktionen früher und fundierter in Frage gestellt. Durch Veröffentlichungen von Strafen bei gravierenden Mängeln auf der Website der Bankenaufsicht entstehen zudem ganz neue Reputationsrisiken.
Es empfiehlt sich, die Umsetzung und Einhaltung der veränderten Anforderungen kritisch und neutral zu überprüfen.
Unsere Lösung
Wir unterstützen Sie diesbezüglich bei allen relevanten Themen mit Audits, Workshops und Schulungen:
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Know-how um mögliche Lücken zu identifizieren und zu schließen.