Ihre Herausforderung
Durch die Payment Services Directive 2 (PSD2) wurden für Online Zugriffe des Kunden seit September 2019 Regelungen über eine starke Kundenauthentifizierung verpflichtend.
Um den Kunden bei bestimmten Vorgängen trotzdem Bedienkomfort bieten zu können, gibt es Ausnahmen, die ihm angeboten werden können, z.B. für Kleinstbetragszahlungen (unter 30 €) oder für „risikoarme“ und wiederkehrende Transaktionen.
Voraussetzung für die Nutzung solcher Ausnahmeregelungen ist die Durchführung von jährlicher Prüfungshandlungen durch unabhängige Prüfer mit Fachwissen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit und des Zahlungsverkehrs.
Einige dieser Prüfungen übernimmt dabei in der Regel der Dienstleister des Kernbanksystems, es verbleiben aber jährliche Prüfungen (z.B. Parametrisierungen), die durch Ihr Haus selbst zu prüfen sind.
Unsere Lösung
Mit der jährlichen Durchführung dieser Prüfungen unterstützen wir Sie aufgrund unseres hohen Erfahrungswissen hinsichtlich IT-Sicherheit und Zahlungsverkehr bei Bedarf gerne.
Durch häufige Prüfung dieser Sachverhalte in verschiedenen Häusern können Sie hierbei mit unserer Unterstützung deutliche Synergieeffekte heben.