Ihre Herausforderung
Das Beauftragtenwesen steht – auch vor dem Hintergrund steigender Risiken – immer mehr im Fokus der aufsichtsrechtlichen Betrachtung. Dessen Funktionsfähigkeit als Teil des Internen Kontrollsystems muss daher jederzeit vollständig gegeben sein. Gleichzeitig verändern sich die Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf regulatorische Neuerungen.
Sie wollen sich als Vorstand oder Beauftragter von der Aktualität und „Prüfungsfestigkeit“ Ihrer Vorgehensweise, möglicherweise auch im Rahmen Ihres normalen Prozessmanagements, überzeugen und suchen den objektiven Blick von außen durch einen vertrauensvollen Partner.
Unsere Lösung
Wir unterstützen Sie, in dem wir einmalig oder regelmäßig jährlich die Vorgehensweisen und Prozesse Ihres Beauftragtenwesens bewerten und Ihnen Hinweise zur Optimierung und Weiterentwicklung aufzeigen. Damit sind Sie gut vorbereitet für aufsichtsrechtliche Prüfungen externer Stellen.
Profitieren Sie im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von unserer langjährigen Erfahrung bei der Durchführung entsprechender Audits, unserer detaillierten Kenntnis der Sparkassenpraxis und unserem Netzwerk zu Prüfungsstellen und Aufsicht.