Wie Sie bereits vielleicht den Medien entnehmen konnten, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG (Sitz in Sarstedt, Niedersachsen) ausgesprochen. Das Unternehmen hatte über mindestens zwei Jahre insbesondere seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche (https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/lfd-niedersachsen-verhangt-bussgeld-uber-10-4-millionen-euro-gegen-notebooksbilliger-de-196019.html).
Dieser Fall und auch Bußgeldfälle aus anderen Bundesländern zeigen deutlich das Risikopotential von Videoüberwachungsanlagen. Auch wenn Bußgeldhöhen – wie im Falle 1&1 bei einem Gerichtsprozess - gekürzt werden können, verbleibt Ihnen immer ein enormes Reputationsrisiko durch die heute oft überregionale Medienlandschaft.
Die s-consit verfügt über jahrelange Erfahrungen bei der datenschutzrechtlichen Bewertung von Videoüberwachungsanlagen u.a. aus dem Bankenbereich. So konnten wir aufgrund unserer Schwerpunktsetzung bei Auditmaßnahmen die Risikosituation bei zahlreichen unserer Mandanten bereits im vergangenen Jahr mit Audits und Vor-Ort-Kontrollen adressieren.
Wir unterstützen gerne auch Sie bei der rechtskonformen Ausgestaltung Ihres Videoüberwachungssystem und deren ordnungsgemäßen Dokumentation. In Form eines kurzen standardisierten Audits bewerten wir Ihre Risikosituation und geben Ihnen Hinweise und Optimierungsmöglichkeiten für den Betrieb einer gesetzeskonformen Videoüberwachungsanlage.