Die Anforderungen in der Compliance wachsen stetig – so auch im Datenschutz. EU-DSGVO, weitere Gesetzesvorhaben (ePrivacy-Verordnung, TT-DSG, ITSIG 2.0 u. a.), deutlich steigende Bußgelder (neues Rekordbußgeld im Datenschutz: 35,3 Mio. EUR gegen H&M) und zumindest nicht weniger werdende Anforderungen aus anderen Aufsichtsbereichen sorgen dafür, dass die Aufgaben in der Regel zunehmen – quantitativ wie auch qualitativ.
Dies stellt insbesondere den internen nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten mit oftmals nur geringem Arbeitszeitanteil und unzureichender Stellvertretung vor Herausforderungen. Kurzfristige Berichtsabgabetermine, komplexer werdende Vertragswerke zur Prüfung, Pflichten zur Erfüllung der regelmäßigen Überwachung von Datenschutzprozessen und Dienstleistern sind nur einige der Aufgabenpunkte – und dies permanent das gesamte Jahr über.
Wie kann s-consit helfen?
Die s-consit kann aufgrund jahrelanger Erfahrungen als externer Datenschutzbeauftragter und Berater bei mehr als 40 Mandanten auf einen umfassenden Fundus von Unterstützungsleistungen zugreifen. Eine Vollauslagerung des Datenschutzbeauftragten ist nicht immer erforderlich – wir übernehmen gerne auch einzelne Aufgaben bzw. unterstützen Ihren internen Beauftragten bei der Erledigung seines umfangreichen Pflichtprogramms.
Bereits mit wenigen Teilaufwänden können Sie so eine effektive Reduzierung der operativen Belastung Ihres internen Datenschutzbudgets erreichen, so dass die wenige wertvolle Zeit beim Datenschutzbeauftragten für die hochwertigen und oftmals kurzfristigen Themen verbleibt. Profitieren Sie hier vom jahrelangen Erfahrungswissen und der breiten Aufstellung der s-consit im Fachgebiet Datenschutz.
Das Datenschutz-Unterstützungsportfolio
In folgenden Themengebieten können wir Sie bereits Stand heute direkt unterstützen:
- Unterstützung bei der Berichtserstellung
- Planung und Durchführung von Überwachungshandlungen/Audits
- Zentrale Stellungnahmen zu AVV-Vertragsprüfungen
- "Prüfungspool“ der s-consit umfasst bereits mehr als 200 Verträge von mehr als 150 Dienstleistern in- und außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- Kurzfristige Prüfung individueller Auftragsverarbeitungsvereinbarungen sind möglich
- Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Zentrale Release-Stellungnahmen im Datenschutz (OSPlus) und ggf. von Anwendungssoftware im Rahmen des Programmeinsatzverfahrens
- Prüfung zentralisierter Interessensabwägungen (z. B. regelmäßige Aktualisierung der Scorings „Data Analytics“ der SR)
- Zentralisierte Entwürfe für Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA)
Das Datenschutz-Unterstützungsportfolio wird dabei stetig weiter ausgebaut.
Kommen Sie gerne auf uns zu und wir besprechen, welche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bestehen!