Im Mittelpunkt der bankaufsichtlichen Prüfungs- und Überwachungshandlungen steht u. a. eine angemessene Kapitalausstattung der Banken und Sparkassen. Diese ist für ein künftiges Wachstum sowie die Sicherstellung des Geschäftsmodells die Grundvoraussetzung. Die Aufsicht erwartet angemessene und wirksame Prozesse zur jederzeitigen Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (RTF). Hierbei sind die im Jahr 2018 formulierten ICAAP Leitlinien zu beachten, insbesondere vor dem Hintergrund dass der Annex zum 31.12.2022 wegfällt.
Die Leitlinien der Aufsicht sehen zwei Perspektiven bei der RTF-Beurteilung vor:
eine ökonomische (barwertige/barwertnahe) Perspektive
sowie
eine normative (periodische) Perspektive.
Die ökonomische Perspektive stellt die barwertig auf einen einjährigen Risikohorizont ermittelten Risiken der ökonomischen Risikodeckungsmasse gegenüber. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 99,9 % zugrunde gelegt und es ist wie folgt vorzugehen:
Bei der normativen Perspektive hingegen geht es darum, dass alle regulatorischen Kapitalanforderungen laufend erfüllt werden (Eigenmittelverordnung (CRR), Großkredite, Verschuldungsquote). Dazu sind die folgenden Schritte erforderlich:
Für beide Perspektiven gelten folgende Nebenbedingungen:
Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Neuausrichtung um zwei komplexe wechselseitige interne Perspektiven für die Institute. Nach der Implementierung von GBS sind die dort vorgegebenen Standardparameter kritisch zu prüfen und ggf. auf die institutsindividuellen Gegebenheiten zu adaptieren. Hierbei sind die zuvor genannten Nebenbedingungen einzuhalten und entsprechend zu dokumentieren.
Gerne bieten wir Ihnen hierzu Beratungen, Workshops oder Audits zu den Themen, in Anlehnung an die Empfehlungen DSGV bzw. S-Rating und Risikosysteme, an.