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Ethisches Verhalten ist für die Arbeit der Internen Revision keine Selbstverständlichkeit. Dies wird dadurch deutlich, dass bereits in der Definition des Institute of Internal Auditors bzw. des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. ethische Verhaltensgrundsätze, wie die Unabhängigkeit und Objektivität, festgelegt werden.
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Daher ist der Ethikkodex neben der vorstehenden Definition, den Grundprinzipien und den Standards ein verbindlicher Bestandteil der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF). Der Ethikkodex beschreibt gemäß IPPF die Prinzipien für und Erwartungen an Einzelpersonen und Organisationen bei der Durchführung von Revisionsaufträgen, wobei es sich hierbei um Minimalanforderungen an das Verhalten der Betroffenen handelt. Er wird als notwendig angesehen, damit das Vertrauen in eine objektive Prüfung begründet werden kann.
Der Ethikkodex basiert auf vier Grundsätzen, die wiederum durch weiterführende Verhaltensregeln im IPPF unterlegt werden.
Die Integrität der Revisoren begründet Vertrauen und schafft die Grundlage für die Zuverlässigkeit ihres Urteils.
Revisoren zeigen ein Höchstmaß an Objektivität beim Zusammenführen, Bewerten und Weitergeben von Informationen über geprüfte Aktivitäten. Sie beurteilen alle relevanten Umstände mit Ausgewogenheit und lassen sich in ihrem Urteil nicht durch eigene Interessen oder durch Andere beeinflussen.
Interne Revisoren beachten den Wert und das Eigentum der erhaltenen Informationen und legen diese ohne entsprechende Befugnis nicht offen, es sei denn, es bestehen dazu rechtliche oder berufliche Verpflichtungen.
Interne Revisoren setzen das für die Durchführung ihrer Arbeit erforderliche Wissen und Können sowie entsprechende Erfahrung ein. |
Auch das Drei-Linien-Modell fordert im Grundsatz 5 die Unabhängigkeit der Internen Revision (als dritte Linie) von den Verantwortlichkeiten des Managements. Es wird betont, dass die Unabhängigkeit von kritischer Bedeutung für die Objektivität, Autorität und Glaubwürdigkeit der Arbeit der Internen Revision ist und durch unvoreingenommene und frei von Einflussnahme durchgeführte Planung und Erbringung von Revisionsleistungen erreicht wird.
Zusätzlich normiert die Bankenaufsicht für Kreditinstitute in AT 4.4.3 Tz. 3 der MaRisk die notwendige Prozessunabhängigkeit der Internen Revision.
Unabhängigkeit und Objektivität, worin liegt eigentlich der Unterschied?
Die Sicherstellung der Unabhängigkeit ist zunächst eine organisatorische Aufgabe. So muss der Leiter der Internen Revision der Ebene innerhalb der Organisation unterstehen, die sicherstellen kann, dass die Interne Revision ihre Aufgabe sachgerecht und unbeeinflusst erfüllen kann (IPPF Standard 1110).
Objektivität bezeichnet dagegen eine unbeeinflusste Geisteshaltung, die es Internen Revisoren erlaubt, ihre Aufgaben dergestalt auszuführen, dass sie ihre Arbeitsergebnisse und deren Qualität vorbehaltlos vertreten können. Objektivität erfordert, dass Interne Revisoren ihre Beurteilung prüferischer Sachverhalte nicht anderen Einflüssen unterordnen (IPPF Standard 1100). Internen Revisoren wird so ermöglicht, alle Dienstleistungen in einer Art und Weise umzusetzen, dass sie an ihre Ergebnisse glauben und keine Qualitätseinbußen existieren. Besonders die Trennung der Arbeit der Internen Revision vom aktuellen „Tagesgeschäft“ hilft dabei auch langfristig, die Objektivität zu wahren.
Da die Objektivität somit eine mentale Einstellung bzw. Fähigkeit ist, muss sich jeder Interne Revisor hinsichtlich seiner individuellen Objektivität hinterfragen. Gerade Verzerrungen und persönliche Bewertungen fuhren zu Interessenkonflikten und letztlich auch zu einem nicht nutzbaren Prüfungs- bzw. Revisionsergebnis. Deshalb ist eine konsequente Qualitätssicherung so enorm wichtig: Die Prüfungsberichte sollten stets noch einmal hinsichtlich ihrer Objektivität beurteilt werden!
Bei der Sicherstellung der Objektivität sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:
- Interne Revisoren müssen von der Beurteilung von Geschäftsprozessen absehen, für die sie zuvor verantwortlich waren. Die Objektivität kann als beeinträchtigt angenommen werden, wenn ein Interner Revisor eine Aktivität prüft, für die er im Verlauf des vorangegangenen Jahres verantwortlich war (IPPF Standard 1130.A1).
- Die Interne Revision kann dagegen Prüfungsdienstleistungen in Bereichen anbieten, in denen sie vorher Beratungsdienstleistungen erbracht hat, vorausgesetzt, dass die Art der Beratung die Objektivität nicht beeinträchtigt hat und dass die individuelle Objektivität beachtet wird, wenn Ressourcen dem Auftrag zugeordnet werden (IPPF Standard 1130.A3).
- Beratungsleistungen können Interne Revisoren auch für Geschäftsprozesse erbringen, für die sie früher Verantwortung getragen haben (IPPF-Standard 1130.C1). Wenn Interne Revisoren in Verbindung mit einer Beratungsleistung jedoch eine mögliche Beeinträchtigung der Unabhängigkeit oder Objektivität sehen, muss dies dem „Kunden“ vor der Annahme des Auftrags offengelegt werden (IPPF-Standard 1130.C2).
Die s-consit unterstützt Sie bei der Umsetzung moderner Revisionsansätze mit Prüfungen, Beratungen und Schulungen. Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie uns „objektiv bleiben“!
Ihr Oliver Hansen, Dipl.-Kfm. (CIA / CRMA)
Bereichsleiter Corporate Governance / Prokurist
Ihr Oliver Gose, Dipl.-Betriebswirt
Mitglied der Geschäftsführung