Basierend auf der seit Januar 2018 geltenden EBA-Leitlinie (EBA/GL/2017/05) hat die EZB zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine einheitliche Methodik im SSM zur Beurteilung des ICT-Risikos (Informations- und Kommunikationstechnik-Risiken) im SREP für „weniger bedeutende Institute (LSIs)“ entwickelt. Diese Methodik zur Bewertung des ICT-Risikos wurde in die SREP Methodik integriert, die von allen Aufsichtsbehörden im SSM angewendet wird (SSM-LSI-SREP-Methodik). Dadurch wird eine einheitliche, harmonisierte Umsetzung im SSM sichergestellt. Im nationalen SREP 2022 wird die Methodik zur Beurteilung des ICT-Risikos bei allen Instituten angewendet, bei denen ein sog. „Full-SREP“ durchgeführt wird, d. h. eine umfassende Bewertung der Risikoanalyse und eine Neuberechnung der SREP-Kapitalanforderung.
Für die Beurteilung des ICT-Risikos gemäß SSM-Methodik sind umfassende Informationen erforderlich, die der Aufsicht bisher nicht standardisiert über das bestehende Meldewesen vollständig vorliegen. Diese fehlenden Informationen werden daher in Form eines Fragebogens erhoben.
Die s-consit GmbH hat bereits im letzten Jahr betroffene Institute bei der Befüllung dieses Fragebogens unterstützt. Bei entsprechendem Bedarf sprechen Sie uns gerne an.