
Datenschutz
- Sind Ihnen die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes seit 01.09.2009 bekannt?
- Kennen Sie die Anforderungen der MaRisk an den Datenschutz?
- Steht Ihrem Datenschutzbeauftragten genügend Zeit zur Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung?
- Entsprechen Ihre Verträge den datenschutzrechtlichen Anforderungen?
- Führen Sie ein Verfahrensregister?
- Können Sie die komplexen technischen Prozesse datenschutzrechtlich beurteilen?
- Haben Sie sich von der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit Ihres Data Warehouses oder Scoringsystems überzeugt?
Eine Möglichkeit für die effiziente und effektive Bewältigung dieser Herausforderungen kann die Einbindung von externen Spezialisten sein.
Die s-consit unterstützt Sie bei Ihren datenschutzrechlichen Aufgabenstellungen und ist Ihr zentraler Ansprechpartner bei allen Fragen zum Datenschutz.
- Strategische Beratung
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzrechtliche Gutachten
- Datenschutzaudits
Entsprechend Ihren Anforderungen und Problemstellungen übernehmen wir einmalige Aufgaben zum Datenschutz oder vollständig die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten.
